Auto gewonnen – was nun?
Sie haben ein Auto bei einem Gewinnspiel gewonnen? Vielleicht beim Online Bingo? So günstig werden Sie wohl nie wieder an einen fahrbaren Untersatz kommen. Doch was tun, wenn der Wagen gar nicht gefällt oder gar kein Platz für einen Zweitwagen ist?
Bei einigen Gewinnspielen ist ein Verkauf des Gewinns manchmal gar nicht möglich. Oft muss man zwischen sechs Monaten und einem Jahr warten, bevor man den Wagen veräußern darf. Der Gewinn gilt nämlich dann als Werbemittel und soll natürlich vom Gewinner gefahren werden. Außerdem könnte es Probleme mit dem Sponsor des Fahrzeugs geben. Denn auch dieser hat den Preis natürlich gestiftet, damit er einen glücklichen Gewinner präsentieren kann.
Sie könnten eventuell versuchen, den Veranstalter des Gewinnspiels dazu zu bringen, Ihnen den Gegenwert des Wagens in bar auszuzahlen. Allerdings werden die wenigsten darauf eingehen. Denn schließlich wurde ein Fahrzeug als Hauptpreis ausgeschrieben.
Sollte das gewonnene Auto von der Wiederverkaufsklausel befreit sein, darf es auch ganz normal verkauft werden. Doch auch in so einem Fall ist eine Veräußerung nicht immer leicht. Vertragshändler nehmen Neuwagen nur selten in Zahlung. Sie sind generell dazu verpflichtet ein gewisses Kontingent an Neufahrzeugen beim eigenen Händler abzunehmen, damit der Preis im Einkauf sinkt. Ein von Ihnen angebotener Neuwagen kann dann im schlechtesten Fall einen geringeren Verkaufspreis erzielen als erhofft. Der Vertragshändler wird Ihnen höchstwahrscheinlich den Einkaufspreis und nicht den Listenpreis des Wagens zahlen.
Die nächste Möglichkeit wäre, den Wagen bei einer Online-Autobörse einzustellen. Als bisher nicht zugelassener Neuwagen mit einem Kilometerstand von nur wenigen Kilometern sollte sich der Wagen dort gut platzieren und Aufmerksamkeit erwecken. Wichtig ist nur, dass sie den Wagen nicht vorab zugelassen haben. Sonst gilt er nicht mehr als Neufahrzeug. Eine weitere Verkaufsmöglichkeit wäre ebay. Hier können Sie das Fahrzeug einer großen Menge an Internetnutzern präsentieren und sogar einen Mindestverkaufspreis festsetzen. Dieser verhindert, dass Sie das Fahrzeug unter Wert verkaufen,
Auch bei Gebrauchtwagenhändlern lohnt sich eine Anfrage. Sofern nicht ein Überangebot an Fahrzeugen besteht, nehmen die Händler das Auto gegen eine Provisionszahlung in Zahlung. Hier können sie einen besseren Preis erzielen als beim Vertragshändler und vielleicht auch ein wenig feilschen.